Zurück

Flucht- und Paniktüren

Paniktür

Paniktüren nach DIN EN 1125

Paniktüren nach DIN EN 1125 (= Schloss + Schließblech + Stangengriff) sind nach der Norm dort einzusetzen, wo mit hohem Publikumsverkehr zu rechnen ist und bei Unkenntnis der räumlichen Gegebenheiten Paniksituationen entstehen können. Das betrifft z. B. Versammlungsräume, Theater, Kinos, Diskotheken, Schulen und Krankenhäuser (siehe Abbildung).Nach den Konstruktionsanforderungen muss ein Panikverschluss so gebaut sein, dass er die Tür unmittelbar freigibt, wenn auf der Türinnenseite die Betätigungsstange an jeder beliebigen Stelle in Fluchtrichtung gedrückt wird.

Die hierzu erforderlichen Bedienungskräfte müssen so bemessen sein, dass auch Kinder oder Menschen mit Behinderungen den Stangengriff in Sekundenschnelle mit einem Handgriff betätigen können:

• durch Abwärtsschwenken der Griffstange in Fluchtrichtung

• durch Drücken der Druckstange in Fluchtrichtung

WINDOR-Flucht-und-Rettungswege.pdf (6,1 MiB)

Designausstattungen