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Flucht- und Paniktüren

Fluchttür

Notausgangstüren nach DIN EN 179

Notausgangstüren nach DIN EN 179 sind bestimmt für Gebäude, die keinem öffentlichen Publikumsverkehr unterliegen und deren Besucher die Funktionen der Fluchttüren kennen (siehe Abbildung). Notausgangsverschlüsse bestehen aus Schloss und Beschlag. Sie sollen gewährleisten, dass in Gefahrensituationen die Notausgangstür mit nur einer einzigen Betätigung freigegeben und geöffnet werden kann, egal ob sich die Tür im verriegelten Zustand befindet oder nur durch die Falle verschlossen ist.

Ein Notausgangsverschluss muss die Öffnung der Tür von der Innenseite mit einer Handbetätigung innerhalb einer Sekunde ermöglichen:

• durch Abwärtsschwenken des Drückers

• durch Drücken der Stoßplatte in Fluchtrichtung

WINDOR-Flucht-und-Rettungswege.pdf (6,1 MiB)

Designausstattungen